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wertmäßiger Kostenbegriff

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auf die subjektive Wertlehre und die Grenznutzenschule zurückgehender Kostenbegriff. Kosten sind definiert als bewerteter sachzielbezogener Güterverbrauch. Grundlegend ist die Annahme des Mengengerüsts der Kosten.

    Charakteristikum ist die Zweckbezogenheit: Der wertmäßige Kostenbegriff ist durch die Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungsansätze (Anschaffungswert, Tageswert, Opportunitätskosten) grundsätzlich offen für unterschiedliche Zwecke der Kostenrechnung; sein Inhalt kann erst in Zusammenhang mit einem bestimmten Rechnungszweck festgelegt werden. Konsequenzen der Zweckbezogenheit:
    (1) Der wertmäßige Kostenbegriff ist wenig für eine Kostenerfassung geeignet, die Daten für unterschiedliche Auswertungsrechnungen bereitstellen will (Einzelkostenrechnung, Grundrechnung); von Ausnahmen (bes. in der Vollkostenrechnung) abgesehen (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn), verwenden deshalb die in der Praxis gebräuchlichen Kostenrechnungssysteme in der Kostenartenrechnung einheitliche Wertansätze (Anschaffungswerte) für die verzehrten Güter.


    (2) Die „richtige” Höhe der Kosten lässt sich grundsätzlich nur mithilfe eines Kalküls bestimmen, der streng genommen simultan über alle Verwendungsmöglichkeiten der Einsatzgüter (im Sinn der Zielsetzung) entscheidet, d.h. die Wertansätze kennt man erst dann, wenn die Entscheidung gefallen ist, und die Werte eigentlich nicht mehr benötigt werden (Dilemma des wertmäßigen Kostenbegriffs).

    Vgl. auch Kosten, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierter Kostenbegriff.

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