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Ausbildungsabgabe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Berufsausbildungssicherungsabgabe sollte nach dem vom Bundestag am 29.4.2004 beschlossenen Berufsausbildungssicherungsgesetz grundsätzlich allen Arbeitgebern mit mehr als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auferlegt werden, die im Bezugsjahr unter einer gesetzlich festgelegten sog. notwendigen Ausbildungsquote ausgebildet haben. Das Gesetz scheiterte indes am Widerstand des Bundesrats, sodass es bis heute eine solche Abgabe nicht gibt. 

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