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Definition: Was ist "Anzeige"?

werbliche Mitteilung in Printmedien (Printwerbung), heute auch in elektronischen Medien (elektronische Werbung); ein Werbemittel.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Aufmerksamkeitswirkung (Aufmerksamkeit): entsteht durch textliche und bildliche Elemente, die an das jeweilige Trägermedium hinsichtlich redaktionellem Umfeld und Anzeigengesamtheit anzupassen sind. Erhöhung der Werbewirkung durch Anwendung gestalterischer und sozialtechnischer (Sozialtechnik) Maßnahmen.

    2. Arten:
    (1) nach Werbeträgern: Zeitungen, Zeitschriften, Fachblätter, Gratisblätter etc.;
    (2) nach Art der Gestaltung: Bild-, Text-, Couponanzeige sowie Kombinationen aus diesen;
    (3) nach dem Ort der Schaltung: im Anzeigenteil oder Textteil;
    (4) nach Berechnungsmodus: nach Seiten, nach Zeilen oder nach Buchstaben;
    (5) nach dem Werbezweck: unmittelbares oder mittelbares Angebot;
    (6) nach sonstigen Gesichtspunkten: z.B. Druckart und Werbegegenstand.

    3. Elemente: a) Bei Textanzeigen zumeist Headline (Blickfang), Fließtext; Baseline und Firmen- bzw. Markenzeichen (Logo, Marke); b) Bei Bildanzeigen Bilder, zumeist Fotografien und kürzerer Fließtext, der wie Headline ganz fehlen kann.

    4. Wirkungsmessung durch Methoden der Marktforschung wie Pretest und Posttest, z.B. durch Tachistoskop und Blickregistrierung.

    Vgl. auch Anzeigenblätter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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