Bahntourismus
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1. Begriff: Durch Schienenverkehrsunternehmen im Fern- und Nahverkehr sowie überwiegend im Linien- aber auch im Gelegenheitsverkehr (Sonderzüge) erbrachte inter- und nationale Reiseleistungen für Privatreisende mit oder ohne weitere Zusatzleistungen. Als Bahntourismus i.e.S. kann ein direkt durch ein Bahnunternehmen angebotenes, touristisches (Pauschal-)reiseangebot verstanden werden (z.B. durch AMEROPA, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG).
2. Weiteres: Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nimmt im Zusammenwirken mit dem Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darüber hinaus eine bedeutende Rolle bei der intermodalen Beförderung von Touristen auf der „letzten Meile“ zum Reiseendziel (oder vom Reiseendziel fort) ein. Dem Bahntourismus werden in Deutschland aufgrund einer erwarteten, weiteren Nachfragesteigerung im Binnentourismus durchaus gute Marktchancen eingeräumt.
3. Rechtliche Grundlage: Die Beförderung von Personen und Gepäck im Bahntourismus wird in Deutschland v.a. durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) geregelt. Allerdings können zunehmende Bemühungen des europäischen Gesetzgebers, auch im dt. Bahntourismus Einfluss zu erlangen, festgestellt werden.