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Absatzplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Marketing
    2. Plankostenrechnung

    Marketing

    1. Begriff: Beinhaltet Entscheidungen über in der Zukunft zu erzielende Absatzmengen und Umsätze auf den jeweiligen Märkten und Teilmärkten sowie mit den jeweiligen Kundengruppen der Unternehmung in den Planungszeiträumen.

    2. Merkmale: Der Absatzplanung liegt der geplante Einsatz der marketingpolitischen Instrumente sowie die Einschätzung des Konkurrenz- und Kundenverhaltens zugrunde.

    3. Arten: a) Strategische Absatzplanung: Teil der strategischen Planung der strategischen Geschäftseinheiten; dient in Verbindung mit anderen Plänen, z.B. der Forschungs- und Entwicklungs-, Investitions-, Finanzierungs-, Personalentwicklungsplanung sowie der Planung der Ländermärkte und der Markteintrittsstrategien und der Konzeption einer strategischen Unternehmungsplanung.

    b) Operative Absatzplanung: in detaillierter Form. Absatzplanung sollte stets auf den Daten der Erlösrechnung basieren, die u.a. Informationen über Erlösschmälerungen (z.B. Skonti, Boni) und Erlösverbundenheiten liefert.

    Plankostenrechnung

    Die vom Absatzmarkt her zu erwartende Beschäftigung als Basisbeschäftigung.

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