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Absatzplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Marketing:

    1. Begriff: Beinhaltet Entscheidungen über in der Zukunft zu erzielende Absatzmengen und Umsätze auf den jeweiligen Märkten und Teilmärkten sowie mit den jeweiligen Kundengruppen der Unternehmung in den Planungszeiträumen. 2. Merkmale: Der Absatzplanung liegt der geplante Einsatz der marketingpolitischen Instrumente sowie die Einschätzung des Konkurrenz- und Kundenverhaltens zugrunde.

    3. Arten: a) Strategische Absatzplanung: Teil der strategischen Planung der strategischen Geschäftseinheiten; dient in Verbindung mit anderen Plänen, z.B. der Forschungs- und Entwicklungs-, Investitions-, Finanzierungs-, Personalentwicklungsplanung sowie der Planung der Ländermärkte und der Markteintrittsstrategien und der Konzeption einer strategischen Unternehmungsplanung.

    b) Operative Absatzplanung: in detaillierter Form. Absatzplanung sollte stets auf den Daten der Erlösrechnung basieren, die u.a. Informationen über Erlösschmälerungen (z.B. Skonti, Boni) und Erlösverbundenheiten liefert.

    II. Plankostenrechnung:

    Die vom Absatzmarkt her zu erwartende Beschäftigung als Basisbeschäftigung.

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