Deutscher Anwalt Verein e.V. (DAV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gegründet 1871; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft, v.a. durch Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung sowie durch Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Rechtsanwaltschaft; Zusammenfassung aller dt. Rechtsanwälte. Veröffentlicht das „Anwaltsblatt” (monatlich).
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