Hinzurechnungsbetrag
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1. Außensteuerrecht: der aufgrund der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung bei einem inländischen Anteilseigner ausländischer Kapitalgesellschaften als fiktives Einkommen aus Kapitalvermögen zu versteuernde Betrag, relevant v.a. für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften in Steueroasen (Niedrigsteuerländern).
2. Lohnsteuer: Ein Arbeitnehmer, dessen Jahresarbeitslohn im ersten Dienstverhältnis unterhalb des Betrages bleiben wird, der in dieser Steuerklasse (also v.a. Steuerklasse I oder III) lohnsteuerfrei bezogen werden kann, kann den Restbetrag, den er dort voraussichtlich nicht ausschöpft, auf eine andere Lohnsteuerkarte aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis übertragen lassen. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis für Lohnsteuerzwecke den Lohn seines Arbeitnehmers rechnerisch um genau den selben Betrag erhöhen muss, den der andere Arbeitgeber aufgrund der Eintragung auf der zweiten Lohnsteuerkarte steuerfrei belassen darf. Dieser Betrag wird dann lohnsteuerlich als Hinzurechnungsbetrag bezeichnet.