Zitierfähige Version
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 19.02.2018 - 15:00
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 19.01.2018 - 15:51
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 14.02.2013 - 14:15
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 23.01.2013 - 14:32
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 04.05.2010 - 12:12
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 24.02.2010 - 08:44
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 02.12.2009 - 15:23
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 17.09.2009 - 13:25
- Revision von Einkaufsgenossenschaft vom 05.06.2009 - 13:22
Einkaufsgenossenschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bezugsgenossenschaft. Genossenschaftlich organisiertes Beschaffungsunternehmen von Einzelhändlern, Handwerkern oder Landwirten mit der Absicht eines koordinierten oder gemeinsamen Einkaufs von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen, Handelswaren, Anlagen u.Ä. (z.B. Einzelhandels-, Metzger- und Bäckereinkaufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaften, siehe Genossenschaft). Durch die Zusammenfassung der Nachfrage ergeben sich für das Genossenschaftsmitglied günstigere Einkaufskonditionen und Lagerkosten. Durch die Bildung von gegengewichtiger Marktmacht auf der Nachfrageseite wird die Wettbewerbsposition der Mitglieder der Genossenschaft gestärkt. Die reinen Einkaufsgenossenschaften haben an Bedeutung verloren, da der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb immer mehr an Förderungsleistungen im Absatz- und Servicebereich übernommen hat (Bezugs- und Absatzgenossenschaft).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon