Gebührenhaushalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
organisatorisch abgegrenzter Leistungsbereich der öffentlichen Verwaltung (Regiebetrieb), bei dem die Kosten der Leistungserstellung vollständig oder teilweise durch Gebühren abgedeckt werden.
Vgl. auch kostenrechnende Einrichtungen.
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