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Monopol
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Marktform, bei der auf der Seite des Angebots nur ein aktueller Verkäufer vorhanden ist (Angebotsmonopol), während die Nachfrageseite viele kleine Nachfrager aufweist. Bei geschlossenem Markt spricht man auch von einem absoluten Monopol, während das Monopol bei offenem Markt als prozessuales Monopol bezeichnet wird.
Der Monopolist steht einer Preisabsatzfunktion gegenüber, die gleichzeitig die Gesamtnachfragefunktion des Marktes ist; sein Aktionsparameter ist entweder der Preis oder die Menge. Die notwendige Gewinnmaximierungsbedingung lautet: Grenzkosten = Grenzerlös (monopolistische Preisbildung).
2. Arten: a) natürliches Monopol;
b) rechtliches Monopol durch den Staat (z.B. Branntwein-Monopol) oder durch Gesetze (z.B. Patentrecht);
c) wirtschaftliches Monopol durch Vertrag (sog. Kollektiv-Monopol) oder originär (z.B. Kunstwerke oder schöne Seegrundstücke).
3. Beurteilung: a) Bei einem Vergleich der Marktversorgung zwischen dem Monopol und vollkommener Konkurrenz wird oft behauptet, der Monopol-Preis liege über dem bei vollständiger Konkurrenz. Diese Aussage ist aber nur unter der Prämisse gleicher Kostenfunktionen richtig. Ein natürliches Monopol kann demgegenüber Kostenvorteile aufweisen.
b) Temporäre Monopol-Stellungen sind als Incentive in einer dynamischen Wirtschaft notwendig und erwünscht. Jedoch besteht die Gefahr, dass Unternehmen versuchen, aus der temporären eine dauerhafte Monopol-Stellung zu machen.
Vgl. auch bilaterales Monopol, Monopson.
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