internationale Produkthaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gegenstand der Produkthaftung sind Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt, das industriell hergestellt worden ist, an Menschen (Gesundheit) oder Sachen (Eigentum) hervorruft. Es haften in den Ländern der EU alle am Produktionsprozess Beteiligten. Die EU hat eine Richtlinie (1995) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte erlassen, die mittlerweile in den meisten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Die wesentliche Neuerung dieser EG-Richtlinie ist die verschuldensunabhängige Haftung.
Vgl. auch technische Arbeitsmittel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
EU-GVV
EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
Haager Einheitliches Kaufgesetz
Handelsklauseln
Schiedsgerichtsklausel
Schiedsgerichtsordnung
Schiedsklausel
UN-Kaufrecht
UN-Schiedsabkommen
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)
Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Wiener Kaufrechtsübereinkommen
internationale Produkthaftung
internationale Schiedsklauseln
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
eingehend
internationale Produkthaftung
ausgehend
eingehend
internationale Produkthaftung
ausgehend