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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des abgelösten Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Wird im jetzt geltenden Gesetz über die Bereitstelltung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)) nicht mehr benutzt. Das Gesetz kennt jetzt nur noch Produkte (§ 2 Nr. 22 ProdSG).
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