Spaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilung in zwei oder mehrere Unternehmen bzw. Gesellschaften, z.B. um bestehende Unternehmenseinheiten nicht zu groß werden zu lassen. Es wird unterschieden zwischen der Spaltung von Personengesellschaften (Realteilung) und Spaltung von Kapitalgesellschaften. Zivilrechtliche Möglichkeiten der Spaltung: vgl. Rechtsträger, Spaltung von.
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