Reichsschatzanweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kurz- und mittelfristige Schatzanweisung des Deutschen Reichs, bes. zur Kriegsfinanzierung in großem Umfang in Verkehr gebracht als kurzfristige unverzinsliche Reichsschatzanweisung mit Laufzeit bis zu zwei Jahren, v.a. von den Kreditinstituten angekauft.
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