Abmusterung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausdruck für Entlassung im Arbeitsrecht für Seeleute; Abmusterung findet bei Beendigung des Heuerverhältnisses vor einem Seemannsamt statt (§ 19 SeemG vom 26.7.1957, m.spät.Änd.). Das SeemG wurde 2013 vom Seearbeitsgesetz SeeArbG abgelöst, welches den Begriff Abmusterung nicht mehr enthält.
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