Zitierfähige Version
- Revision von Bankengesetzgebung vom 19.02.2018 - 16:51
- Revision von Bankengesetzgebung vom 15.02.2018 - 14:22
- Revision von Bankengesetzgebung vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von Bankengesetzgebung vom 14.09.2010 - 08:57
- Revision von Bankengesetzgebung vom 16.11.2009 - 10:18
- Revision von Bankengesetzgebung vom 20.10.2009 - 08:23
- Revision von Bankengesetzgebung vom 07.09.2009 - 15:29
- Revision von Bankengesetzgebung vom 01.06.2008 - 13:10
Bankengesetzgebung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gesamtheit der Normativbestimmungen und Beaufsichtigungsvorschriften für die Kreditwirtschaft.
Ziele: a) Sicherung der Kunden vor Schäden, b) Schutz der Gesamtheit gegenüber Funktionsstörungen im Bankwesen, c) wirtschaftspolitische Beeinflussung der Kreditfunktionen der Banken.
Bankengesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland: Ein umfassendes Bankgesetzbuch ist nicht vorhanden. Bedeutendste gesetzliche Normen für die Kreditwirtschaft sind heute
(1) die Regelungen des EG-Vertrags über das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) in den Art. 105 ff. EGV mit der Aufgabe, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, inoffizielle Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und reibungslose Interaktionen der Zahlungssysteme zu fördern;
(2) das Gesetz über die Deutsche Bundesbank - Bundesbankgesetz (BBankG) - i.d.F. vom 22.10.1992 (BGBl. I 1782) m.spät.Änd., das der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zuweist, als integraler Bestandteil des ESZB für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen (§ 3 BBankG);
(3) das Kreditwesengesetz (KWG) als rechtlicher Rahmen für eine dem Einzelbetrieb zugewandte Bankenaufsicht. Daneben besteht eine Fülle von Sondervorschriften für verschiedene Rechtsformen (Sparkassengesetze der Länder, Pfandbriefgesetz (PfandBG), Investmentgesetz (InvG), (Gesetz über Bausparkassen) und spezifische Geschäftsarten (Depotgesetz (DepotG), Börsengesetz (BörsG)), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon