Belegnachweis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff aus dem Steuerrecht: der Nachweis einer Tatsache durch Belege (im Unterschied zum Nachweis durch Zeugenaussagen und ähnlichen anderen Beweismitteln)
2. Bedeutung v.a. im Umsatzsteuerrecht im Zusammenhang mit dem Ausfuhrnachweis.
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