Direkt zum Inhalt

Besserungsschein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Vergleichsverfahren: Ein nach der bis 31.12.1998 geltenden VerglO abgegebenes schriftliches Versprechen des Schuldners zur Leistung weiterer Zahlungen über die Vergleichsquote hinaus.

    2. Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Verbindlichkeiten auf Besserungsschein sind nicht passivierungsfähig. Zahlungen auf Besserungsschein sind aber Betriebsausgaben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Besserungsschein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Besserungsschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besserungsschein-27641 node27641 Besserungsschein node28297 Betriebsausgabe node27641->node28297 node46903 Organschaft node28297->node46903 node52701 OPEX node52701->node28297 node46858 stille Gesellschaft node46858->node28297 node35232 Genossenschaft node35232->node28297
    Mindmap Besserungsschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besserungsschein-27641 node27641 Besserungsschein node28297 Betriebsausgabe node27641->node28297

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete