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betriebliche Ausbildung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Teil der Berufsausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung, der in der Verantwortung von Betrieben der Wirtschaft und in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (öffentlicher Dienst, freie Berufe, Haushalte etc.) durchgeführt wird.
Rechtsgrundlage der betrieblichen Ausbildung ist ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Ausbildungseinrichtung (Ausbildender) und Auszubildendem.
Die betriebliche Ausbildung soll gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Regelungen der jeweiligen Ausbildungsordnung durch persönlich und fachlich geeignete Personen (Ausbilder) erfolgen. Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung und wird von der jeweils zuständigen Stelle (i.d.R. Kammer) geregelt und überwacht. Sie findet i.d.R. an drei bis vier Wochentagen statt und wird durch Unterricht an der Berufsschule ergänzt und begleitet. Dieser kann auch als Blockunterricht stattfinden.
2. Ziele: Die betriebliche Ausbildung steht unter der allg. Zielsetzung, eine breit angelegte Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln sowie den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.
3. Formen:
(1) betriebliche Ausbildung im unmittelbaren Arbeitszusammenhang, überwiegend nach dem Imitatio-Prinzip;
(2) lehrgangsmäßige betriebliche Ausbildung, z.B. in Lehrwerkstätten und Übungsfirmen;
(3) innerbetrieblicher Unterricht, Werkschulen. I.d.R. finden sich Kombinationen dieser Ausbildungsformen, die oft noch durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Verantwortung der Ausbildungsbetriebe ergänzt werden.
4. Probleme ergeben sich vorrangig aus dem Spannungsfeld von pädagogisierter und produktionsgebundener Ausbildung durch mangelnde Systematik und Vollständigkeit, unzureichende theoretische Fundierung, unzureichende Qualifikation der Ausbilder, ausbildungsfremde Tätigkeiten sowie durch ungenügende Abstimmung der betrieblichen Ausbildung mit dem Berufsschulunterricht. Ein bes. Problemfeld ist der bildungspolitisch kontrovers diskutierte Zusammenhang zwischen der einzelbetrieblichen Finanzierung und dem derzeit beobachtbaren Rückgang an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Suche nach Finanzierungsalternativen hat dazu geführt, dass sich in den letzten Jahrzehnten mit der überbetrieblichen Finanzierung, Tariffondsfinanzierung und Verbundfinanzierung unterschiedliche Finanzierungsweisen der betrieblichen Ausbildung entwickelt haben, welche die einzelbetriebliche Finanzierung zunehmend ergänzen.
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