Lehrwerkstatt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbezeichnung für alle schulischen, betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten wie Laboratorien, Simulationseinrichtungen, Übungswerkstätten in der gewerblich-technischen oder Ausbildungs- und Übungsbüros (Übungsfirma) in der kaufmännisch-verwaltenden Berufsausbildung.
Ziel: Vermittlung von Einsichten in ganzheitlich-komplexe praktische Zusammenhänge; diese sind weder mit traditionellen schulischen Lernformen noch durch die Mitarbeit im Produktionsprozess zu gewinnen.
Kennzeichnend für den Lernort Lehrwerkstatt ist die Vermittlung berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten durch systematische (lehrgangsmäßige) und produktionsunabhängige Lernprozesse unter Anleitung bes. qualifizierter Ausbilder.
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