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Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die mit Abstand größte der acht deutschen Wertpapierbörsen (Umsatzanteile in Aktien ca. 97 Prozent). Weltweit stand sie im Aktienhandel 2002 hinter der New York Stock Exchange, der NASDAQ, London, Tokio und Euronext.

    1. Funktionsweise: Trägerin der öffentlich-rechtlichen FWB ist die Deutsche Börse AG, die die Funktionsfähigkeit des Börsenhandels sicherstellt. Mit der Einführung des XETRA-Systems (Nachfolger des IBIS-Handels) im November 1997 hat sich neben dem Präsenzhandel der vollelektronische Handel durchgesetzt, der Aufträge aus der ganzen Welt automatisch in einem Zentralcomputer zusammenführt und zuordnet. Dadurch konnte die Attraktivität bes. für ausländische Investoren und Marktteilnehmer gesteigert werden.

    2. Börsenorganisation: Oberstes Organ der FWB ist der Börsenrat, in ihm sind die Kreditinstitute, Skontroführer und Freimakler, Versicherungen, Emittenten und Anleger vertreten. Die laufenden Leitungsfunktionen werden durch die Börsengeschäftsführung wahrgenommen. Die Sicherung von Transparenz und ordnungsmäßiger Kursfeststellung übernimmt die Marktaufsicht, bestehend aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Börsenaufsicht auf Landesebene und der Handelsüberwachungsstelle der Börse.

    3. Produkte: Gehandelt werden in Frankfurt a.M. v.a. Aktien und Exchange Traded Funds, aber auch Optionsscheine, Reverse Convertibles, Discount-Zertifikate und Renten.

    4. Marktsegmente: a) Gesetzliche M: Gemäß BörsG erfolgt auch an der Deutschen Börse der Handel in den drei Marktsegmenten amtlicher Markt, geregelter Markt und Freiverkehr.

    b) Eigenständig organisierte Marktsegmente gemäß Börsenordnung der D.B. AG: Den Prime Standard mit über das Börsengesetz hinausgehenden Zulassungspflichten für Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und NEMAX50 und den General Standard für alle anderen zugelassenen Unternehmen. Die Bildung dieser Marktsegmente basiert auf Veränderungen im Börsengesetz durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, die für die Börsenordnung die Regelung weiterer Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten auf öffentlich-rechtlicher Ebene ermöglichen. Damit soll juristischen Konflikten vorgebeugt werden, wie sie durch die privatrechtlichen Regelwerke des Neuen Markt aufgetreten waren (Penny Stocks).

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