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Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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die größte der acht dt. Wertpapierbörsen.
1. Funktionsweise: Trägerin der öffentlich-rechtlichen FWB ist die Deutsche Börse AG (DBAG), die die Funktionsfähigkeit des Börsenhandels sicherstellt. Mit der Einführung des XETRA-Systems (Nachfolger des IBIS-Handels) im November 1997 hat sich neben dem Präsenzhandel der vollelektronische Handel durchgesetzt, der Aufträge aus der ganzen Welt automatisch in einem Zentralcomputer zusammenführt und zuordnet. Dadurch konnte die Attraktivität bes. für ausländische Investoren und Marktteilnehmer gesteigert werden.
2. Börsenorganisation: Oberstes Organ der FWB ist der Börsenrat, in ihm sind die Kreditinstitute, Skontroführer, Versicherungen, Emittenten und Anleger vertreten, vgl. § 12 BörsG. Die laufenden Leitungsfunktionen werden durch die Börsengeschäftsführung wahrgenommen. Die Sicherung von Transparenz und ordnungsmäßiger Kursfeststellung übernimmt die Marktaufsicht, bestehend aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Börsenaufsicht auf Landesebene und der Handelsüberwachungsstelle der Börse.
3. Produkte: Gehandelt werden in Frankfurt a.M. v.a. Aktien und Exchange Traded Funds, aber auch Optionsscheine, Reverse Convertibles, Discount-Zertifikate und Renten.
4. Marktsegmente: a) Gesetzlich: Gemäß BörsG erfolgt auch an der Deutschen Börse der Handel in den zwei Marktsegmenten regulierter Markt (früher amtlicher und geregelter Markt) und Freiverkehr.
b) Eigenständig organisierte Marktsegmente gemäß Börsenordnung der FWB: Der Prime Standard mit über das Börsengesetz hinausgehenden Zulassungspflichten für Unternehmen des Deutschen Aktienindexes (DAX), MDAX, SDAX, TecDAX und der General Standard für alle anderen zugelassenen Unternehmen. Die DBAG hat den Entry Standard für den Freiverkehr geschaffen.
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