Generalprävention
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Strafzweck, wonach Strafe der Abschreckung der Allgemeinheit (also anderer potenzieller Täter) dient.
Gegensatz: Spezialprävention.
Zeitschriften
Jörg Berwanger:Reaktionismus - ein hilfloser Leviathan geht seinen Weg
ZRP, 2016, S. 56
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