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Heizungsgesetz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Von der Regierungsampel in 2023 geplantes ÄnderungsG hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
    Das Gesetzesvorhaben ist vor allem ein Anliegen von Bundeswirtschaftsminister Habeck, es ist auch innerhalb der Ampel selbst wegen der intendierten Abschaffung von Gas- und Ölheizungen hoch umstritten. Es sieht vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das hatte das Bundeskabinett im April 2023 beschlossen, danach gab es einige Nachjustierungen von Seiten und innerhalb der Regierung. Es sollte nach dem Willen der Bundesregierung vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag nach Absolvierung der 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Auf einen Eilantrag eines Abgeordneten der CDU-Fraktion (in einem sog. Organstreitverfahren) wurde das Vorhaben durch Beschluss des BVerfG (vom 5. Juli 2023, Az. 2 BvE 4/23) vorläufig gestoppt. Das Gericht befand: "Der Antrag im Organstreit erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet." Die Ampel hat vor, das Gesetz nach der Sommerpause im Bundestag zur Abstimmung zu stellen.

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