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Importkontingentierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen zum Zwecke der Einfuhrbeschränkung.

    1. Arten: Die Einfuhr bestimmter Waren wird für einen festen Zeitraum auf eine Höchstmenge (Mengenkontingent) oder auf einen Höchstwert (Wertkontingent) beschränkt. Die Höhe der Kontingente wird entweder in Handelsverträgen mit den einzelnen Partnerländern vereinbart (Länderkontingent) oder für alle Länder zusammen festgesetzt (Globalkontingent).

    2. Wirkungen: Die Einfuhrbeschränkung bedeutet im Gegensatz zu den Zöllen einen systemfremden Eingriff in den marktwirtschaftlichen Ablauf, da sie den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Produzenten ausschließt. Während eine Zollmauer durch Kostensenkung im Ausland „übersprungen” werden kann, bleibt beim Mengenkontingent die Einfuhrmenge (beim Wertkontingent die auszugebende Devisenmenge) stets gleich, gleichgültig ob die inländische Produktion teurer und die ausländische Produktion billiger geworden ist oder nicht. Die Preisbildung auf dem Inlandsmarkt wird beim Mengenkontingent vollständig, beim Wertkontingent weitgehend unabhängig vom Weltmarktpreis festgelegt.

    3. Von verschiedenen Organisationen, v.a. World Trade Organization (WTO)/GATT, OECD und UNCTAD wird die Beseitigung des Systems der Einfuhrbeschränkung durch zunehmende Liberalisierung der Einfuhr oder durch Umrechnung der Mengenrestriktionen in entsprechende Zollprozente angestrebt.

    Vgl. auch nicht tarifäre Handelshemmnisse.

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