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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auch Echtzeit- oder Fast-Echtzeit-Zahlungen. Echtzeit oder Fast-Echtzeit bezieht sich im Massenzahlungsverkehr vor allem auf die Abwicklung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger, das heißt, der Empfänger sollte sofort oder äußerst zeitnah über den gutgeschriebenen Betrag weiterverfügen können. Ein sofortiger Zahlungsausgleich zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern ist dabei nicht zwingend erforderlich. Die Übermittlung von Echtzeitzahlungen ist – im Unterschied zu klassischen Überweisungen – darüber hinaus grundsätzlich 365 Tage im Jahr, sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag möglich.

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