Journalist
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitarbeiter von Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtendiensten entweder im Angestelltenverhältnis (Schriftleiter) oder als freie Mitarbeiter. Letztere sind nach Umsatzsteuerrecht zu behandeln wie freie Berufe (gelten als Unternehmer). Auf Antrag kann die Vorsteuer pauschal mit einem Durchschnittsatz von 4,8 Prozent des eigenen Umsatzes angesetzt werden (Anlage zu §§ 69, 70 UStDV, Ziff. IV.4). Die Leistungen der Journalisten unterliegen i.d.R. dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 II Nr. 7 UStG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft (KG) Körperschaft Lebenspartnerschaft Lizenzgebühren Nachhaltigkeit Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Societas Europaea (SE) Umsatz Verschmelzung Vorsteuerabzug Wechsel stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Journalist
ausgehend