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Kreislaufwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
- Kreislaufwirtschaft: Kurzerklärung
- Anmerkungen zur Genese und derzeitigen Relevanz des Begriffs
- Abgrenzung des neuen Begriffs Kreislaufwirtschaft zu bisherigen und noch verwendeten Termini Entsorgung, Abfallwirtschaft und Recycling
- Langerklärung Kreislaufwirtschaft
- Zum begrifflichen Umfeld mit den Schwerpunkten Daseinsvorsorge, Nachhaltigkeit, Fortschritt, Wachstum, Globalisierung
- Das Erfordernis für ein erweitertes Verursacherprinzip
- Implementierung der Kreislaufwirtschaft als Prozess auf der Grundlage zeitlicher, qualitativer und quantitativer Standards
- Sektorenkopplung als Schnittstelle zur klassischen Wertschöpfungskette bei der Herstellung von Gütern
- Zur Interaktion von Produktion und Konsumtion ergänzend zum auf Produktion und Distribution fokussierten Wertschöpfungsverständnis
- Vorschlag für den neuen Begriff
- Perspektiven
Kreislaufwirtschaft: Kurzerklärung
Kreislaufwirtschaft (engl.: Circular Economy) verwirklicht im umfassenden Sinne des Begriffs das Erfordernis, alle in der Wertschöpfung – von der Produktion über die Distribution bis zur Konsumtion – verwendeten Stoffe weitestgehend in einem Kreislauf zu halten. Mit Beginn des Wertschöpfungsprozesses haben diese Stoffe eine definierte Konfiguration. In dieser müssen sie am Ende des Prozesses noch verfügbar sein bzw. zurückgewonnen werden. Schon bevor der Prozess der Herstellung beginnt, muss sichergestellt sein, dass die stoffliche Rückgewinnung unter technologischen und naturwissenschaftlichen Prämissen auch tatsächlich möglich ist. Dies gilt dem Sinne nach für alle Arten von stoffwirtschaftlichen Kreisläufen: Für die feststofflichen Kreisläufe bei der Herstellung materieller Güter, für die biologischen Kreisläufe mit Schwerpunkt Nahrungsaufnahme und -verwertung, für die energetischen Kreisläufe. Inkludiert sind im weiteren Sinne auch die Kreisläufe von Wasser, Böden und Luft, wobei diese in natürlicher Reinform kaum noch existieren.
Die gesellschaftspolitische, ökonomische und ökologische Relevanz der Kreislaufwirtschaft wird direkt aus dem übergreifenden Verständnis von Daseinsvorsorge abgeleitet. Dort wird für jede Art wirtschaftlicher Betätigung gefordert, dass diese einschließlich der Erzielung von Gewinnen nur zulässig ist, wenn jedwede Gefährdung der belebten und unbelebten Natur grundsätzlich und nachweislich ausgeschlossen wird. Damit haben der Schutz von Mensch und Natur – und zwar gleichwertig – Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, also auch der Erzielung von Gewinn. Gefordert wird die Umsetzung dieses Prinzips in allen gesetzlichen Vorgaben zur Implementierung der Kreislaufwirtschaft.
Der Begriff Kreislaufwirtschaft beschreibt den theoretischen Idealzustand. Die real mögliche weitestgehende Annäherung an diesen Status muss noch im 21. Jahrhundert erreicht werden. Grund ist die akute, globale und existentielle Gefährdung der Umwelt mit allen dort bestehenden Lebensformen (u. a. Ressourcenverschwendung und -vernichtung, irreparable Naturschädigungen (Artensterben, Vermüllung usw.).
Die Zielerreichung muss analog zu inhaltlichen und methodischen Vorgehensweisen zur Abwendung der Erderwärmung – diese Prozesse sind integraler Bestandteil der Implementierung der Kreislaufwirtschaft – durch übergreifende und sektorale Vorgaben (zeitliche, qualitative und quantitative Standards) untersetzt werden. Diese Standards sind gesetzlich zu normieren. Sanktionen müssen so ausgestaltet sein, dass die Beachtung der Standards signifikant vorteilhafter (ökonomisch, moralisch) ist als deren Verletzung. Unter dieser Prämisse hat die derzeit normierte Abfallhierarchie einen temporären Status.
Kreislaufwirtschaft ist kein Synonym für die Branche der Abfallwirtschaft. Die Bezeichnung dieses Wirtschaftszweiges als Kreislaufwirtschaft ist also falsch. Die Branche ist ein Teil des Systems, im Sinne von „pars pro toto“. Die Wechselwirkungen werden unter Punkt VIII beschrieben und erläutert.
Anmerkungen zur Genese und derzeitigen Relevanz des Begriffs
Für die semantisch eindeutige Begriffsbestimmung haben die an dieser Stelle nötigen Einordnungen eine besonders große Bedeutung. Dafür stehen folgende Aspekte:
- In der Fachliteratur gibt es bis dato keine Begriffsbestimmung, die umfassenden wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
- In Deutschland hat sich der Begriff im engen Zusammenhang mit der Gesetzgebung entwickelt. Diese beginnt mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen – Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG vom 27. 09. 1994. Es folgte das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. 02. 2012 in der zuletzt novellierten Fassung vom 29. 10. 2020.
- Die dort enthaltene Legaldefinition wird wie folgt referiert: Ziel des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sei es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1). Die umweltpolitische Zielsetzung bestehe darin, Abfälle konsequent zu vermeiden, bzw. auf möglichst hohem Niveau zu verwerten. Produktion und Konsum sollen so gestaltet werden, dass möglichst wenig Abfälle entstehen, entstandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet und nicht vermeidbare und verwertbare Abfälle umweltverträglich beseitigt werden.
- Diese Legaldefinition beschreibt richtig die derzeitig ordnungspolitisch basierte definierte Abfallhierarchie, also den Status quo. Dieser muss mit dem Ziel einer möglichst vollständigen Kreislaufwirtschaft aber dynamisch und qualitativ priorisiert verstanden werden. Der Status und die Ebenen der Hierarchie werden sich im Zuge der fortschreitenden Implementierung der Kreislaufwirtschaft verändern.
- Es gibt begriffliche Überschneidungen bzw. Unschärfen. So wird für die tradierte Entsorgungs- und Abfallwirtschaft zunehmend das Synonym Kreislaufwirtschaft verwendet. Dabei umfasst deren Gegenstand nur den Kanon der Abfallhierarchie: das Recycling, die Aufbereitung von Abfall auf einem möglichst hohen stoffwirtschaftlichen Niveau und am Ende der derzeitigen Hierarchie die Abfallbeseitigung.
- Die semantische Unschärfe wird dadurch befördert, dass der Idealzustand der Kreislaufwirtschaft als Ziel gar nicht bestimmt wird. Dies vor dem faktischen Hintergrund, dass für die Hierarchie der Abfallwirtschaft nur wenige verbindliche Standards (ein Beispiel ist die Vorgabe, dass ab 2024 63 Prozent aller Kunststoffverpackungen recycelt werden müssen) existieren. Erforderlich aber sind verbindliche quantitative, qualitative und zeitliche Vorgaben für alle Segmente des Recyclings.
Abgrenzung des neuen Begriffs Kreislaufwirtschaft zu bisherigen und noch verwendeten Termini Entsorgung, Abfallwirtschaft und Recycling
Aus der unter II. vorgenommenen Bestandsaufnahme ergibt sich das Erfordernis zu einer eindeutigen Abgrenzung der Begriffe Kreislaufwirtschaft und Entsorgungs- bzw. Abfallwirtschaft und Recycling. Deren Verwendung auf einer Sachebene und mit gleicher Wertigkeit ist nicht zulässig. Kreislaufwirtschaft ist der Oberbegriff. In Relation dazu ist Recycling integraler Teil der Kreislaufwirtschaft. Und zwar unter der Prämisse, dass das Ergebnis des Recyclings die vollständige oder zumindest weitestgehende stoffwirtschaftliche Rückgewinnung ist. Dies trifft für alle weiteren Bereiche der Abfall- bzw. Entsorgungswirtschaft im Sinne der hier vorgelegten Definition von Kreislaufwirtschaft nicht zu. Eine eindeutige semantische Bezeichnung dieser vorstehenden Begriffe hat in erster Linie für die Formulierung von Standards Bedeutung, mit denen der Stand der Implementierung der Kreislaufwirtschaft objektiv evaluiert werden kann. Vor allem der derzeit unscharfe Recyclingbegriff wird regelmäßig dazu missbraucht, die Wiederverwendung von Ausgangsstoffen weit unter dem Niveau ihrer Erstverwendung als vollzogene Kreislaufwirtschaft zu etikettieren. Etwa die Verarbeitung von Kunststoffabfällen zu Pflanzkübeln oder Parkbänken (siehe dazu Punkt VI.)
Langerklärung Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft verwirklicht in der ökonomischen Dimension des Begriffs das Erfordernis, alle in der Wertschöpfung – von der Produktion über die Distribution bis zur Konsumtion – verwendeten Stoffe in einem Kreislauf zu halten. Mit Beginn des Wertschöpfungsprozesses haben diese Stoffe eine definierte Konfiguration. In dieser müssen sie am Ende des Prozesses noch verfügbar sein bzw. zurückgewonnen werden. Schon vor Beginn des materiellen Wertschöpfungsprozesses muss deshalb sichergestellt sein, dass die stoffliche Rückgewinnung unter technologischen und naturwissenschaftlichen Prämissen auch tatsächlich möglich ist. Dieses Verständnis ist nicht nur ökonomisch und ökologisch, sondern auch weltanschaulich determiniert. Abgeleitet wurde es aus dem übergreifenden Verständnis von Daseinsvorsorge. Dort wird für jede Art wirtschaftlicher Betätigung gefordert, dass diese einschließlich der Erzielung von Gewinnen nur realisiert werden darf, wenn jedwede Gefährdung der belebten und unbelebten Natur grundsätzlich und nachweislich ausgeschlossen wird. Dies normiert ethisch den Vorrang der Bewahrung der Schöpfung vor der Erzielung von Gewinn.
Dieser Grundsatz muss mit gesetzlichen Vorgaben bei der Implementierung der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden.
Aus dieser Sicht leitet sich als weitere Forderung ab, dass aus allen Stoffkreisläufen a priori jene Stoffe eliminiert werden müssen, die schädlich für Mensch und Umwelt sind. Auch hier gilt, dass die weitestgehende Annäherung an einen real nicht erreichbaren Idealzustand Prozesscharakter hat.
Kreislaufwirtschaft ist kein Synonym für die Branche Abfallwirtschaft. Die Bezeichnung dieses Wirtschaftszweiges als Kreislaufwirtschaft ist also falsch. Die Branche ist Teil des Systems, im Sinne von „pars pro toto“. Dazu gehören (Stand 2020) ca. 10 700 Unternehmen. Davon entfallen 6 100 auf Abfallsammlung, -transport und Straßenreinigung sowie Abfallbehandlung und -verwertung. Knapp 1 300 gehören zum Sektor Technik für Abfallwirtschaft. Weitere 3 300 sind mit dem Großhandel von Abfallmaterialien befasst.
Bei der Branche, die häufig unter dem sachlich falschen Namen Kreislaufwirtschaft dargestellt wird, handelt es sich also in Wirklichkeit „nur“ um die Abfall- oder Entsorgungswirtschaft. Diese erzielt einen Umsatz von 84,1 Milliarden Euro (2017), hat 310 000 Mitarbeiter (2019) und realisiert eine Bruttowertschöpfung von rund 28,1 Milliarden Euro (2017) (Siehe auch Punkt VIII: Sektorenkopplung).
Eine zentrale Grundlage des Verständnisses von Kreislaufwirtschaft ist das Manifest des Club of Rome, das 1972 unter dem Titel „Die Grenzen des Wachstums“ veröffentlicht wurde. Das war ein wissenschaftlich fundiertes Plädoyer für ein qualitativ und quantitativ neues Verständnis von Wachstum und die Beendigung des lebensbedrohlichen Raubbaus an den irdischen Ressourcen, der diese Dimension erst mit dem Beginn der industriellen Revolution Ende des 18. Jahrhundert bekommen hat.
Der Bericht des Club of Rome Zur Lage der Menschheit zeigte erstmals die existenzbedrohende Dimension unlimitierten und unkontrollierten Wachstums und begründet letztlich auch das Erfordernis für eine konsequente Kreislaufwirtschaft. Ein Synonym dafür ist das Prinzip „Cradle to Cradle“ (von der Wiege zur Wiege, oder vom Ursprung zum Ursprung), das auf der unumstößlichen Realität basiert, dass die Ressourcen der Erde limitiert sind. Diese Sicht wird häufig einseitig auf Begriffe wie endliche oder nicht erneuerbare Ressourcen (fossile Brennstoffe, Rohstoffe) reduziert (vgl. dazu die Systematik in „Grenzen des Wachstums. Das 30-Jahre Update, S. 51ff). Dies konterkariert das in dieser Definition niedergelegte komplexe radikale Verständnis von Kreislaufwirtschaft. Aus dieser Perspektive können alle Rohstoffe, die materiell (also nicht energetisch) in die Wertschöpfung eingehen, weitestgehend (die naturwissenschaftlich-technisch determinierten Einschränkungen sind so marginal, dass sie vernachlässigt werden können) in ihrer Ausgangsform stofflich wiedergewonnen werden. Davon ausgeschlossen sind allein die fossilen Brennstoffe. Zu deren vollständiger Substitution durch Erneuerbare Energien mit dem Ziel einer radikalen Reduzierung von CO₂-Emissionen besteht inzwischen aber global Konsens. Deshalb wird dieser Aspekt in der Definition nicht gesondert behandelt.
Das hier definierte Prinzip Kreislaufwirtschaft gilt übergreifend aber für alle Arten von wirtschaftlichen und natürlichen Kreisläufen. Diese beiden grundlegenden Kategorien sind schon deshalb nicht separat zu betrachten, weil sie auf vielfältige Weise interagieren. Wirtschaftliche Kreisläufe sind immer an die Nutzung natürlicher Ressourcen gebunden. Für letztere wiederum gilt, dass sie in natürlicher Reinform zumeist gar nicht mehr verfügbar sind. Sie müssen für den konkreten Wertschöpfungsprozess spezifisch aufbereitet werden. Das gilt in erster Linie für das Wasser und die Luft.
Das derzeit vorherrschende Verständnis von Kreislaufwirtschaft ist zu einseitig nur auf die Ökonomie fokussiert. Das von René Descartes (1596 – 1650) falsch formulierte und begründete Prinzip der Trennung von Mensch und Natur prägt noch maßgeblich das heutige Weltbild. Dass der Mensch Teil der Natur ist, wird zwar weltanschaulich kaum bestritten. Im angewandten wissenschaftlichen und politischen Denken und Handeln wird diese Erkenntnis aber nur ungenügend umgesetzt. Folgerichtig findet sich in der Literatur auch keine vollständige Typologie der interagierenden Kreisläufe. Dieses Defizit soll dahingehend beseitigt werden, dass wir den Geltungsbereich der vorliegenden Definition in Relation zu den Arten von Kreisläufen (unter Hinweis auf die Typologie von Donella Meadows/Randers/Dennis Meadows) bestimmen:
- Für die stofflich determinierten Kreisläufe bei der Herstellung materieller Güter (Produktion, interne Logistik) inklusive der in die Wertschöpfung integrierten Nutzung natürlicher Ressourcen
Gegenstand ist der unmittelbare Prozess der Herstellung von materiellen Gütern. Hier gehen einzelne Stoffe oder auch Stoffgemische Synthesen bis zum Endprodukt ein. In diesem Prozess werden auch natürliche Ressourcen genutzt, die zum einen Produktbestandteil werden, zum anderen für den Produktionsprozess benötigt werden. Für alle Stoffe im Endprodukt gilt die Forderung nach vollständiger Rückgewinnung nach dem Ende des Lebenszyklus des Produktes. Für alle Ressourcen, die für den Produktionsprozess benötigt werden, gilt die Forderung nach vollständiger Aufbereitung bis zum Ausgangsniveau
- Für die materielle und informationelle Seite der Distribution (Marketing, Vertrieb, externe Logistik, Digitalisierung) inklusive der in die Distribution integrierten Nutzung natürlicher Ressourcen
Diese Kreisläufe werden mit dem bisherigen Verständnis von Kreislaufwirtschaft gar nicht oder nur partiell erfasst. Dabei spielen sie unter dem Aspekt der vollständigen Ressourcennutzung incl. der Rückgewinnung eine große Rolle. Aus diesem neuen Ansatz ist im kreislaufwirtschaftlichen Kontext direkt die Forderung abzuleiten, den volkswirtschaftlich bedeutenden Sektor Güterverkehr schnellstmöglich auf erneuerbare Energieträger umzustellen und diese Verkehre schnellstmöglich von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
- Für die biologischen Kreisläufe mit Schwerpunkt Nahrungsaufnahme und -verwertung
Gegenstand sind der Mensch und die Nutztierhaltung. Diese Kreisläufe werden im bisherigen Verständnis von Kreislaufwirtschaft zu wenig beachtet. Das widerspricht ihrer realen Dimension (7,8 Mrd. Weltbevölkerung, weiter steigender Fleischanteil an der Welternährung). In einigen Industrieländern mit dem Schwerpunkt Europäische Union ist aber eine zunehmende Bereitschaft erkennbar, den Kreislaufgedanken auf die biologische Dimension auszudehnen. Dafür steht das Thema kommunale Klärschlammverwertung, derzeit mit dem Schwerpunkt Phosphorrückgewinnung. Deutschland hat weltweit eine Vorreiterrolle. Seit 2017 gibt es die verbindliche Vorgabe für das Recycling ab 2029.
- Für die energetischen Kreisläufe
Wegen des weltweiten existenzbedrohenden Klimawandels hat der Paradigmenwechsel in der Energieerzeugung von der Verbrennung fossiler Brennstoffe hin zur Nutzung Erneuerbarer Energien weltweit eine überragende Bedeutung bei der Reduzierung der CO₂-Emissionen. Im Sinne dieser Definition sind Erneuerbare Energien idealtypisch für die Kreislaufwirtschaft, und sie sind deren integraler Bestandteil. Deshalb ist die solitäre Befassung damit – vor allem im Kontext mit dem Klimawandel – auch semantisch mindestens problematisch.
Bezogen auf das Zeitalter der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen gilt – und hier mit negativer Wirkung – auch ein kreiswirtschaftliches Prinzip, der Energieerhaltungssatz. Denn die Aufheizung der Atmosphäre, also die dortige Speicherung von Energie, steht im direkten Kontext mit den CO₂-Emissionen. Die Energie geht nicht verloren. Es ändert sich aber die Relation zwischen der Energie, die von der Erde in den Weltraum zurückgestrahlt wird, und der, die in der Atmosphäre verbleibt. Letztere wächst – was mit großen realen Wirkungen den gesamtenergetischen Zustand der Erde verändert –, erstere wird kleiner, was im Gegensatz zur Erde für das Universum ohne jede Relevanz ist.
- Für naturnahe, aber wirtschaftlicher Nutzung unterliegender Kreisläufe, in erster Linie Süßwasser, Weltmeere, Luft, Land, Böden, Wälder
Vor der industriellen Revolution waren diese Kreisläufe außerhalb der in Relation zur Gesamtfläche der Erde wenigen Siedlungsgebiete – diese machten nur einen Bruchteil der Erdoberfläche aus – per se naturbelassen. Sie vollzogen sich weitestgehend ohne direkte und indirekte menschliche Einflussnahme. Der heutige Status wird durch die hohe Siedlungsdichte im Kontext mit der gewaltigen Zunahme der Weltbevölkerung (2020: 7,72 Mrd. Menschen) geprägt. In der Folge dehnt sich die wirtschaftliche Nutzung der Natur weiter aus. Diese geschieht immer noch mehrheitlich zum Nulltarif und manifestiert sich als Raubbau, was zu riesigen, zum großen Teil nur auf lange Sicht reparablen Schädigungen der natürlichen Kreisläufe geführt hat und weiter führt.
Für diese Kreisläufe sei auf die wichtige Unterscheidung zwischen nachwachsenden und erneuerbaren Stoffen bzw. Energien verwiesen. Die Kategorie nachwachsend gehört zu den in diesem Punkt beschriebenen naturnahen Kreisläufen. Der derzeitige Status quo muss im Sinne der Kreislaufwirtschaft so verändert werden, dass die Nutzung der natürlichen Ressourcen generell so erfolgen muss, dass diese nach der Nutzung in gleicher Qualität verfügbar sein müssen wie davor.
Erneuerbare Stoffe werden in der Grundform, im Regelfall wie im Periodensystem der Elemente definiert, in den Kreislauf gebracht, verbleiben dort, bzw. werden in erster Linie nach dem Produktzyklus wieder zurückgewonnen. Erneuerbare Energien basieren auf natürlichen Ressourcen, in erster Linie Sonne, Wind, Wasser. Auch hier gilt das kreislaufwirtschaftliche Prinzip, wonach die Gewinnung dieser Energien nur unter Gewährleistung geschlossener Kreisläufe zulässig ist. Die Solar- oder die Windkraftanlage müssen also nach Ende einer maximal möglichen Nutzungszeit in die Stoffe zurückgeführt werden, die für deren Herstellung verwendet wurden.
- Für naturdeterminierte Arten und Ökosystemleistungen
Die unter (5) genannten Schädigungen der Naturräume beeinträchtigen zunehmend auch den Umfang und die Qualität der sogenannten Ökosystemleistungen. Das sind nicht kommerziell genutzte natürliche Arten und die von ihnen gebildeten Ökosysteme. Die Leistungen dieser Systeme bestehen darin, dass sie die von allen Lebewesen benötigte Energie und Stoffe aufnehmen, verwenden und wieder in den Kreislauf zurückführen. Zu diesen Ökosystemleistungen gehören u. a. die Reinigung von Luft und Wasser, die Aufnahme und Speicherung von Wasser ebenso wie die Speicherung klimaschädigender Gase wie CO₂ und Methan oder die Evolution und Erhaltung des Genpools und der Biodiversität.
Diese Leistungen sind ein zentrales Element der irdischen Lebensbedingungen. Deren Reduktion durch die immer stärkere wirtschaftliche Nutzung von bisher unberührten Naturräumen führt zu wachsender Instabilität ökologischer und biologischer Systeme, in erster Linie des Weltklimas in Gestalt von kaum noch beherrschbaren Naturkatastrophen oder der zunehmenden Gefahr von Pandemien.
Zum begrifflichen Umfeld mit den Schwerpunkten Daseinsvorsorge, Nachhaltigkeit, Fortschritt, Wachstum, Globalisierung
Die neue Begrifflichkeit von Kreislaufwirtschaft wurde (siehe Langfassung) direkt aus der erweiterten Definition von Daseinsvorsorge (Gabler Wirtschaftslexikon) abgeleitet. Dort wird zunächst auf den unmittelbaren Geltungsbereich verwiesen, also die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen (Abwasserentsorgung/Wasserversorgung, Bildung, Energieversorgung, Gesundheit, Kultur, öffentliche Sicherheit, Post, Telekommunikation, Verkehr, Wohnungswirtschaft) für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards.
Daseinsvorsorge hat aber auch eine übergreifende Dimension, die aus den globalen, den Bestand der Zivilisation bedrohenden Entwicklungen (in erster Linie der Klimawandel und der außer Kontrolle geratene Natur- und Ressourcenverschleiß) abgeleitet wird. Daraus folgend wird für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigungen gefordert, dass jedwede Gefährdung von belebter und unbelebter Natur grundsätzlich ausgeschlossen ist. Nur die vollständige stoffliche Rückgewinnung schließt die Gefährdung der Zivilisation vollständig aus. Alle darunter liegenden Stufen der Abfallhierarchie haben ein Gefährdungspotenzial, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung.
Deshalb müssen Begriffe wie Nachhaltigkeit, Fortschritt, Wachstum oder auch Globalisierung direkt aus dem Verständnis von Daseinsvorsorge und Kreislaufwirtschaft abgeleitet werden. Im Zentrum steht ein neues Verständnis von Wachstum mit der Priorisierung qualitativer Parameter. Rein ökonomische Kennzahlen zur Abbildung von Wachstum verlieren in diesem Prozess weitgehend ihre Bedeutung. Das ist selbst für eine zeitweilig noch zunehmende Weltbevölkerung darstellbar. Deren existentiellen Bedürfnisse stehen im Zentrum. Am Beispiel Mobilität kann gezeigt werden, dass dieses Bedürfnis weltweit mit einem sehr deutlich reduzierten Verbrauch an Ressourcen auf hohem Niveau befriedigt werden kann. Im Personenverkehr durch den Paradigmenwechsel vom Individual- zum öffentlichen Verkehr, im Güterverkehr vom Straßen- auf den Schienenverkehr. Dieser Paradigmenwechsel betrifft in erster Linie die Industrieländer. Für die Entwicklungsländer muss die Bereitstellung von Infrastruktur und Leistungen von vornherein dieser Gewichtung folgen bzw. begonnene Entwicklungen korrigiert werden. Die konsequente Etablierung regionaler nachhaltiger Wertschöpfungskreisläufe wird die weltweite Arbeitsteilung nicht beenden. Diese wird sich aber vorrangig an Erfordernissen von Kooperation und Spezialisierung, und weniger an Kostenreduzierung und Profitmaximierung orientieren. Im Ergebnis werden auch globale Verkehre deutlich reduziert und können damit auch schneller auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.
Das Erfordernis für ein erweitertes Verursacherprinzip
Im direkten Kontext mit dem vorgeschlagenen neuen Begriff Rückgewinnungswirtschaft plädieren wir für eine Neudefinition des Begriffs Verursacherprinzip. Im bisherigen Verständnis wird er im Umweltschutz nur in dem Sinne verwendet, dass der Verursacher einen von ihm verursachten Schaden zu kompensieren hat.
In Korrelation zur Kreislaufwirtschaft geht es aber nicht nur um die Kompensation eines Schadens, sondern darum, dass die Produzenten und Dienstleister generell alle Kosten für die stoffliche Rückgewinnung in der Preiskalkulation ihrer Produkte und Leistungen kalkulatorisch einpreisen.
Reine Marktmechanismen sichern derzeit das Recycling nur bei sehr teuren Stoffen wie z. B. Edelmetallen. Ursache für relativ hohe Recyclingquoten etwa bei Glas und Papier ist die Kombination von Marktkräften und ordnungspolitische Steuerungen. Die Marktkräfte wirken auch bei vergleichsweise billigen Stoffen deshalb, wenn Recycling billiger ist als die originäre Herstellung mit den natürlichen Ausgangsstoffen. Dafür steht beispielhaft die Papierherstellung mit einem sehr hohen Anteil an Altmaterialverwendung.
Kaum Wirkung erzielen Marktmechanismen aktuell noch bei Kunststoffen, weil deren Massenproduktion für die meisten Produkte deutlich billiger ist als das Recycling. Ausnahmen wie die hohe Recyclingquote bei PET-Flaschen basieren daraus, dass die Kreisläufe von der Alt- zur Neuflasche mit einer hohen Reinheit der Ausgangsstoffe (keine Verbundstoffe) geführt werden können. Das wird durch effektive Rücknahmesysteme gesteuert, was die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben mit einem geringen Aufwand gewährleistet. Bei PET-Flaschen ist die Herstellung aus Recyclaten inzwischen billiger als die Herstellung von Neuflaschen.
Das erweiterte Verursacherprinzip wirkt also nicht grundsätzlich als Treiber für Preise für Produkte und Leistungen. Dessen Einführung zum Beispiel bei der Kunststoffproduktion würde Verbrauche schon durch die vielfache Nutzung der Produkte deutlich reduzieren. Positive Impulse würden auch für die Materialforschung gesetzt, die schwer recycelbare Verbundstoffe ersetzen müsste.
Für die Implementierung einer vollständigen Kreislaufwirtschaft wirkt dieses neue Verursacherprinzip bei konsequenter Inkraftsetzung schnell und komplex:
- Es reduziert sofort und in großem Umfang den direkten Ressourcenverbrauch für die Herstellung
- Es beendet die kostenlose Nutzung von Ressourcen, die zur Produktion gebraucht werden (Luft, Wasser, Böden), da der Produzent für die vollständige Reinigung (Renaturierung) entweder selbst sorgen oder die Kosten für Drittleister vollständig tragen muss
- Es gewährleistet, dass die untersten Stufen in der abfallwirtschaftlichen Hierarchie, also die Verwertung und Beseitigung, entfallen. Die Übernahme der Kosten für das Recycling durch den Verursacher betrifft ja nicht die Beseitigung, sondern das möglichst vollständige stoffwirtschaftliche Recycling.
Die konsequente Umsetzung des erweiterten Verursacherprinzips wäre das faktische Ende der Wegwerfgesellschaft in Verbindung mit einem neuen Konsumentenverhalten, ökonomisch und ethisch-moralisch gesteuert (siehe VIII).
Implementierung der Kreislaufwirtschaft als Prozess auf der Grundlage zeitlicher, qualitativer und quantitativer Standards
Laut Langerklärung (Punkt IV.) beschreibt der Begriff Kreislaufwirtschaft den Idealzustand. Die real mögliche weitestgehende Annährung muss wegen der akuten, globalen und existentiellen Gefährdung der Umwelt noch im 21. Jahrhundert erreicht werden.
Mit der Einordnung der Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung in die Kreislaufwirtschaft wird das objektive Erfordernis sichtbar, für das Gesamtsystem qualitative und quantitative Standards verbindlich zu definieren und deren Anwendung an zeitliche Ziele zu binden. Diese Vorgehensweise finden wir derzeit – allerdings eher appellativ als verbindlich – bei der Formulierung von Zielen zur Reduzierung der Emissionen von CO₂ und weiterer klimaschädlicher Gase.
Dieses Herangehen muss in allen Bereichen der stoffwirtschaftlichen Rückgewinnung konsequent praktiziert werden. Weil das nur mit gewaltigen Investitionen in neue Technologien, Anlagen und wissenschaftliche Verfahren umgesetzt werden kann, bedarf es einer Priorisierung. Nicht nur Bereiche mit besonders hohen klimaschädigenden Emissionen müssen radikal umgebaut werden (Paradigmenwechsel), sondern auch solche mit einem besonders hohen Verbrauch natürlicher Ressourcen. Dabei bestehen Interaktionen, die derzeit nur ungenügend beachtet werden. Eine deutlich höhere Recyclingquote bei Eisen und Nichteisenmetallen reduziert nicht nur den Energieverbrauch und mithin die Emissionen, sondern auch den Bedarf an Primärrohstoffen.
Aus den definierten grundlegenden Prinzipien einer vollständigen Kreislaufwirtschaft ist auch abzuleiten, dass die Industrie- und Schwellenländer bei deren Implementierung eine Pionierrolle einnehmen müssen. Gewaltige Fortschritte in relativ kurzen Fristen wären erreichbar, wenn auf der Ebene der sogenannten G20 verbindliche Standards für das Ausmaß der stoffwirtschaftlichen Rückgewinnung und der zeitlichen Umsetzung festgelegt würden. Das ist schon damit objektiv begründbar, dass die Industrieländer die Verantwortung für die Zerstörung von Natur und Umwelt und den verantwortungslosen Umgang mit allen irdischen Ressourcen tragen, und die Schwellenländer, vor allem China und Indien, diese Prozesse in gewaltigen Dimensionen und Geschwindigkeiten fortführen.
Für diese Staatengruppe ist im ersten Schritt zu fordern, dass die derzeit für die EU definierte fünfstufige schnellstmöglich in eine dreistufige Abfallhierarchie mit dem umgehenden Verbot der Stufen Verwertung und Beseitigung umgewandelt werden muss.
In diesem Kontext muss der Begriff Recycling dahingehend präzisiert werden, dass die weitestgehende stoffwirtschaftliche Rückgewinnung die Regel, und die Aufbereitung für andere Zwecke die Ausnahme ist. Daraus folgt, dass für das Recycling nur noch das Upcycling zulässig sein darf. Damit müssen alle technologischen Konzepte, die ein Downcycling zur Folge haben, kurzfristig ersetzt werden.
Die Implementierung muss ähnlich zur inhaltlichen und methodischen Vorgehensweise zur Abwendung der Erderwärmung (diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Implementierung der Kreislaufwirtschaft) durch übergreifende und sektorale Vorgaben (zeitliche, qualitative und quantitative Standards) untersetzt werden. Diese Standards, zum Beispiel Mindesteinsatzquoten für Reyclate, sind gesetzlich zu normieren. Sanktionen müssen so ausgestaltet sein, dass die Beachtung der Standards signifikant vorteilhafter (ökonomisch, moralisch) ist als deren Verletzung. Unter dieser Prämisse hat die derzeit normierte Abfallhierarchie einen temporären Status. Aus dem neuen Begriffsverständnis von Kreislaufwirtschaft müssen die folgende Hierarchiestufen definiert werden, die sich weniger qualitativ als nach technologischen und ökonomischen Prämissen unterscheiden:
- Nr. 1: Vermeidung von Abfall und seiner Folgen für die Umwelt
- Nr. 2: Weitestgehend stoffwirtschaftliche Rückgewinnung und Wiederverwendung auf dem Niveau ihrer Verwendung bei der Herstellung der Produkte einschließlich des Verbleibens in kontinuierlichen Kreisläufen (vor allem Energie)
- Nr. 3: Weitestgehende Rückgewinnung und Wiederverwendung für andere Stoffe, die in der Wertschöpfung und Konsumtion eine Rolle spielen, wie Wasser, Luft, Boden
Die Beseitigung von Stoffen ist nach Definition ein Ausnahmefall der Kreislaufwirtschaft und nur zulässig, wenn die quantitative Dimension in Relation zum Gesamtumfang des Kreislaufs zu vernachlässigen ist und eine stoffwirtschaftliche Rückgewinnung die Zielsetzung des Kreislaufwirtschaft wegen eines unvertretbaren Aufwands konterkariert.
Die Ausnahmefälle sind als dynamische Kategorie per Gesetz zu definieren. Dabei spielen Abfälle, die im Zuge der individuellen Konsumtion anfallen, eine herausgehobene Rolle. Recycling im Sinne des Begriffs Kreislaufwirtschaft findet nur für wenige ausgewählte Stoffe (Metalle, Glas, Papier, Kunststoff) statt und nahezu nur in den entwickelten Industrieländern. Dort muss die Recyclingquote erhöht werden; in der Masse der Länder, in denen die überwältigende Mehrheit der Weltbevölkerung leben, muss dieser Recyclingansatz überhaupt erst implementiert werden.
Für die entwickelten Industrieländer wiederum ist mit deutlich strengeren Standards sicherzustellen, dass der Anteil von Restmüll deutlich reduziert wird. Damit werden sowohl die Beseitigungsquote als auch die thermisch-energetische Verwertung) reduziert. In diesem Kontext müssen auch noch zugelassene Deponieformen drastisch eingeschränkt werden. Das ist sowohl mit den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu begründen als auch mit dem erheblichen Anteil von Deponiegasen (in erster Linie Methan) an der Erderwärmung.
Sektorenkopplung als Schnittstelle zur klassischen Wertschöpfungskette bei der Herstellung von Gütern
Die Produktion materieller Güter erfüllt die Forderungen nach einer vollständigen stoffwirtschaftlichen Rückgewinnung derzeit nur unzureichend. Dieses Defizit muss wegen des damit bestehenden globalen Gefährdungspotenzials schnellstmöglich beseitigt werden. Dazu gibt es vielfältige ernsthafte Initiativen, die Schnittstellen zwischen der Güterproduktion und der Rückgewinnung der Ausgangsstoffe neu zu bestimmen. Dafür steht in erster Linie die Forderung, die Recyclingfähigkeit der Ausgangsstoffe bereits in der ersten Phase der Produktentwicklung als Auftrag verbindlich in den Pflichtenheften der Entwickler zu verankern („Design for Recycling“).
Diese Normierung ist nur in der Interaktion zwischen der „klassischen“ materiellen Produktion und der Abfallwirtschaft möglich. Dazu formulieren wir als objektive Prämisse, dass die weitestgehende stoffliche Rückgewinnung nicht in erster Linie von der Güterherstellenden Produktion selbst geleistet werden kann. Nicht zuletzt wegen der weiteren Zunahme von Arbeitsteilung, Kooperation und Spezialisierung ist dafür die Zuständigkeit und Verantwortung von Produzenten zu definieren, die über das dazu notwendige Know-how und die technische Infrastruktur (Anlagentechnik) verfügen.
Die Anforderungen an diese laufende Interaktion können hier nur kurz und aus Sicht der Recycler formuliert werden:
- Mitwirkung an der Produktentwicklung
- Involvierung in die Marktforschung z. B. zur Prognose von Mengen und Konfigurationen
- Verpflichtung der Güterproduzenten zur Formulierung von verbindlichen Kennzahlen und Vorgaben für das Design, die Kapazität und die Allokation von Recyclinganlagen für Investitionszyklen von 25 bis 30 Jahren
Nicht zuletzt zur Risikominimierung scheint es notwendig, derartige Sektorenkopplungen zu strategischen Allianzen auszugestalten, bei denen das Recycling als letzte Stufe der Wertschöpfung definiert wird. Natürlich unterliegen zu recycelnde Produkte auch Marktmechanismen. Es muss aber auch klar sein, dass die notwendigen schnellen Fortschritte in der Kreislaufwirtschaft nur mit gänzlich neuen, wissenschaftlich und technologisch sehr anspruchsvollen Lösungen zu erreichen sind. Dazu bedarf es hoher Investitionen, deren Risiken nur durch strategische Kooperationen zwischen Güterproduzenten und Recyclern kalkulierbar gemacht werden können.
Zur Interaktion von Produktion und Konsumtion ergänzend zum auf Produktion und Distribution fokussierten Wertschöpfungsverständnis
Es ist sinnvoll, den Begriff Kreislaufwirtschaft in Relation zum Prozess der Wertschöpfung – wie unter IV. vorgenommen – zu definieren. Denn für eine nachhaltige Produktionsweise ist die vollständige stoffliche Rückgewinnung der entscheidende Aspekt. Aber auch die Konsumtion – also der gewerbliche und individuelle Erwerb von Gütern und Leistungen und deren Nutzung – hat für die Nachhaltigkeit erhebliches Gewicht. Hier ist in erster Linie die Forderung nach optimalen Lebenszyklen materieller Güter zu stellen. Neben der ökonomischen Optimierung (so lange wie möglich vs. so lange wie nötig) ist der sogenannte moralische Verschleiß ein weiterer Faktor. Werden neue Produkteigenschaften tatsächlich als Gebrauchswert benötigt, oder dienen sie unter der Prämisse höchstmöglicher Umsätze in erster Linie dazu, mit der Erzeugung fiktiver Bedürfnisse den Absatz zu fördern? Diese Fragen sind sowohl Gegenstand der Interaktion von Produzenten und Konsumenten als auch ordnungspolitischer Rahmensetzungen. Die Reduktion dieses Zusammenhanges auf das Wirken von Marktmechanismen wird den Erfordernissen der Nachhaltigkeit nicht gerecht. Auch reine Appelle zur Veränderung des Konsumverhaltens sind für Masseneffekte nicht ausreichend.
Deshalb muss von der Produktentwicklung über die Konsumtion bis zur stofflichen Rückgewinnung ein konsistentes System nachhaltiger Rahmensetzungen implementiert werden. Dieses muss durch die gezielte Einflussnahme auf ein nachhaltiges Konsumverhalten ergänzt werden. Das ist in erster Linie eine öffentliche Aufgabe (Politik, Öffentlich-rechtliche Medien, Verbraucherschutzorganisationen usw.).
Im Zentrum muss die radikale Reduktion von Abfall aus der individuellen Konsumtion stehen. Folgerichtig werden der Anteil der stoffwirtschaftlichen Rückgewinnung in ähnlicher Dimension zunehmen und die Quote der thermisch-energetischen Verwertung sinken.
Vorschlag für den neuen Begriff
Aus der nicht eindeutigen und zudem oft identischen Verwendung der Begriffe Abfall-, Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft leiten wir ab, dass ergänzend zur neuen Bestimmung des Begriffs Kreislaufwirtschaft auch dazu in direkter Relation stehende Begriffe neu definiert werden müssen. Dazu formulieren wir hier Vorschläge bzw. Prämissen, denn diese Begriffsbestimmungen selbst sind im Rahmen der vorliegenden Definition nicht zu leisten:
- Der Begriff Entsorgungswirtschaft und folgerichtig auch der Begriff Entsorgung bzw. das Synonym Beseitigung sollten in zeitlich definierten Schritten vollständig eliminiert werden.
- Die 2008 in Kraft getretene EU-Abfallrahmenrichtlinie definiert verbindlich und qualitativ (nach dem Grad der Verwertung) folgende fünf Hierarchiestufen:
- Nr. 1 (qualitativ anspruchsvollste Stufe): Vermeidung und Verminderung von Abfall und seiner Folgen für die Umwelt;
- Nr. 2: Vorbereitung der Stoffe zu Wiederverwendung möglichst auf dem Niveau ihres Einsatzes bei der Herstellung von Produkten;
- Nr. 3: Recycling im Sinne der stofflichen Wiedergewinnung für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke;
- Nr. 4: Verwertung im Sinne einer nicht näher definierten Nutzung in der Wirtschaft;
- Nr. 5: Beseitigung, also in erster Linie Deponierung.
- Die qualitativ niedrigste Stufe, die Beseitigung, bildet zwar den derzeitigen Status quo zutreffend ab, gehört aber grundsätzlich nicht in diesen Kanon der sogenannten Abfallhierarchie.
- Diese Abfallhierarchie und mithin auch der Begriff Abfallwirtschaft selbst haben nur noch temporär eine Berechtigung. Sie werden mit zunehmendem Schließen der Stoffkreisläufe objektiv überflüssig (siehe das Modell einer dreistufigen Hierarchie unter Punkt VII.).
- Der Teil der Wirtschaft, die im Kerngeschäft mit der stofflichen Rückgewinnung befasst ist, sollte nicht auf den Begriff Recycling reduziert werden. Denn dieser Begriff ist erstens diffus und betrifft zweitens undifferenziert die Stufen 2 bis 4 der Abfallhierarchie, die wir als Übergangsprozesse auf dem Weg zur weitgehend vollständigen Etablierung von stoffwirtschaftlichen Kreisläufen verstehen müssen. Die damit befasste Branche sollte unter dem Begriff Rückgewinnungswirtschaft, zusammengefasst werden. Denn nur dieser Begriff bildet das Ziel, die vollständige Rückgewinnung der Stoffe, konsequent und umfassend ab.
Perspektiven
Für die Umsetzung der definierten Prinzipien (vollständige stoffwirtschaftliche Rückgewinnung, Renaturierung ehemals naturnaher und naturbelassener Kreisläufe, erweitertes Verursacherprinzip) muss im globalen Maßstab sichergestellt werden, dass die Industriestaaten, die seit Beginn der industriellen Revolution nahezu ausschließlich zur existentiellen Bedrohung der Erde beigetragen haben, in erster Linie dafür verantwortlich sind, diese Prozesse umzukehren. Dafür müssen sie auch die finanziellen Lasten tragen, denn der Reichtum dieser Länder und der dort beheimateten großen individuellen Eigentümer von Produktivvermögen basiert weitestgehend auf dem verantwortungslosen Umgang mit den irdischen Ressourcen seit Beginn des industriellen Zeitalters. Die dabei erzielten gewaltigen Profite wurden weitestgehend zum Nachteil der dritten Welt erzielt. Deshalb muss ein Konsens erzielt werden, dass die dadurch entstandenen Vermögen in erheblichem Umfang dorthin zurückgeführt werden und vorrangig für die globale Implementierung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft genutzt werden.
Ohne eine solche Verständigung werden alle nachgeordneten Maßnahmen, das sind laut dieser Definition die Einführung von sachlichen und zeitlichen Standards zur schnellen Etablierung der Kreislaufwirtschaft, scheitern. Wegen der realen und kurzfristigen existentiellen Bedrohungslage muss analog zum Sektor Klima auch für alle weiteren Aspekte der Kreislaufwirtschaft erreicht werden, dass bis zum Jahr 2050 die grundlegende Trendwende vollzogen und bis En de des 21. Jahrhunderts abgeschlossen ist. Und zwar dergestalt, dass irdische Ressourcen nur noch verwendet werden dürfen, um existentielle nachhaltige Bedürfnisse des ggfls. noch wachsenden Teils der Weltbevölkerung zu befriedigen. Bei konsequenter Umsetzung der notwendigen Transformationsmaßnahmen ist bis zu diesem Zeitpunkt als Annahme zu formulieren, dass sich wegen der Konzentration auf qualitative Wachstumseffekte und der deutlichen Reduzierung der ökonomischen Disparitäten zwischen erster und dritter Welt die Weltbevölkerung auf etwa dem heutigen Stand stabilisiert.
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon