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Lieferkettengesetz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zum 1.1.2023 in Kraft tretendes Gesetz. Das Gesetz heißt offiziell "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten", abgekürzt auch "Sorgfaltspflichtengesetz". Beide Begriffe, "Lieferkettengesetz" und "Sorgfaltspflichtengesetz", werden im Sprachgebrauch benutzt. Das Gesetz ist vom 16.07.2021 und es ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 22.07.2021, S. 2959.

    Aus der Gesetzesbegründung:
    "...Durch dieses Gesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden..."

    Erfasst werden Unternehmen mit mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Mitarbeitern.

     

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