Referenzperiodensystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorverdienstprinzip, Bezugsmethode; in Gesetzen vorgesehenes Prinzip zur Berechnung des Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitgeber, ohne dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen hat. Bei dem Referenzmethodensystem wird zur Berechnung auf eine vorhergehende Lohnperiode (i.d.R. drei Monate) Bezug genommen und für diese der durchschnittliche Verdienst ermittelt, der zu zahlen ist (vgl. z.B. § 11 BUrlG).
Anders: Lohnausfallprinzip.
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