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Regionalismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: gegenseitige außenhandelspolitische Vorzugsbehandlung von Ländern einer Region bzw. abgestimmtes Verhalten von Staaten einer Region auf Grundlage einer völkervertraglichen Vereinbarung. Von Regionalismus spricht man nicht, wenn ein kleines Land sich währungs- und außenhandelspolitisch an ein großes anschließt (Liechtenstein

    Schweiz, San Marino

    Italien, Monaco

    Frankreich).

    Formen: Z.B. Präferenzabkommen (zur Gewährung von Präferenzzoll), Bildung von Zollunionen, Freihandelszonen und anderen Formen der regionalen Integration, sonstige handelspolitische Vorzugsbehandlung, devisenpolitische Sonderbehandlung, Bildung gemeinsamer Systeme des Zahlungsverkehrs mit den anderen Ländern u.a.

    Grundsätzlich sind alle im Rahmen der Welthandelsorganisation vorgenommen Handelsliberalisierungen multilaterale Ansätze nach dem Prinzip der Meistbegünstiung (gegenüber allen Vertragsparteien).Die Welthandelsrunde von Doha ist jedoch seit 1999 ins Stocken geraden. Dem Regionalismus kommt daher seitdem eine starke Bedeutung zu - mit regionaler Integration wird ein Schritt zum (regional begrenzten) Freihandel ermöglicht, auch wenn die weltweite Situation sich nicht weiter entwickelt. Versuche der neueren Zeit, wirtschaftlich integrierte Räume zu bilden, sind Ausprägungen des Regionalismus (EU, MERCOSURCARICOM, CEMAC, UEMOA, EAC und SACU sind Zollunionen; EFTA, NAFTAASEAN, CACMCOMESA, SADC sind Freihandelszonen). Die regionale Integration ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Wirtschaftsunion und dem Freihandel.

    Vgl. auch Integration, Multilateralismus, Globalisierung, World Trade Organization (WTO), GATT, GATS.

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