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Spendenrücktrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rückwirkend ab dem 1.1.2007 entfällt der bisher mögliche Rücktrag in das Vorjahr.

    Vgl. Spendenvortrag.

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    Mindmap "Spendenrücktrag"

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