Vermögensrückfall
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erbschaftsteuerlicher Begriff dafür, dass Vermögen, das Eltern, Großeltern oder entfernte Voreltern ihren Abkömmlingen durch Schenkung oder Übergabevertrag zugewandt hatten, durch Tod dieser Abkömmlinge wieder an diese zurückfällt. Kommt es zu einem solchen Rückfall des Vermögens an diese Personen, ist dieser Rückfall erbschaftsteuerfrei (§ 13 Nr. 10 ErbStG). Die ausdrückliche Befreiungsvorschrift ist nötig, weil der Tod der beschenkten Person die ursprüngliche Schenkung ja nicht annulliert, sondern vielmehr die ursprüngliche Schenkung und der anschließende Rückfall des Vermögens durch Erbfall an den Schenker rechtlich zwei getrennte, unabhängige Vorgänge sind, für die bei normaler Betrachtung zweimal Erbschaftsteuer zu erheben wäre; diese Konsequenz zu ziehen, erscheint dem Gesetzgeber aber zu Recht unangemessen.