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Vorauszahlungsfinanzierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzierungsmaßnahme, bei der der Kunde vor Lieferung von Ware oder Dienstleistung eine Vorauszahlung leistet.

    Zweck:
    (1) Sicherheit für den Lieferanten bei Bestellung hochwertiger Spezialobjekte;
    (2) finanzielle Entlastung des Lieferanten;
    (3) bei Verkäufermarkt Sicherung des Warenbezugs durch Bindung des Lieferanten. Vorauszahlungsfinanzierung kann beim Lieferanten den Bedarf an Eigen- und Fremdkapital mindern.

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