Vorratsgrundstücke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bebaute oder unbebaute Grundstücke, die ein Unternehmen vorsorglich für spätere Erweiterungsbauten angekauft hat (im Anlagevermögen auszuweisen). V.a. bei Bauunternehmen sind Vorratsgrundstücke zum Absatz an die Käufer der Bauleistungen bestimmt (daher Ausweis unter Vorräte).
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