zentralgeleitete Wirtschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zwangswirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, die nach Eucken dadurch gekennzeichnet ist, dass der Wirtschaftsprozess von einer Zentralinstanz umfassend geplant und koordiniert wird („monistisches Planen”). Idealtypus einer Wirtschaftsordnung.
Gegensatz: Verkehrswirtschaft.
2. Nach Größe zu unterscheidende Arten:
(1) Einfache zentralgeleitete Wirtschaft, auch Eigenwirtschaft genannt, z.B. Kloster- und Familienwirtschaft;
(2) Zentralverwaltungswirtschaft, einen Staat umfassend.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.