Direkt zum Inhalt

Zweigstellensteuer

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher erhobene Form der Gewerbesteuer für Bank- und Kreditunternehmen sowie für Wareneinzelhandelsunternehmen auf Zweigstellen (Betriebsstätten der genannten Unternehmen, die sich an einem anderen Ort als die Geschäftsleitung der Unternehmen befanden). 1967 für verfassungswidrig erklärt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zweigstellensteuer"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zweigstellensteuer Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zweigstellensteuer-47517 node47517 Zweigstellensteuer node36315 Gewerbesteuer node47517->node36315 node36584 Gewerbebetrieb node36315->node36584 node41465 Investitionsrechnung node41465->node36315 node31152 Betriebsstätte node31152->node36315 node36671 Gesellschaft mit beschränkter ... node36671->node36315
    Mindmap Zweigstellensteuer Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zweigstellensteuer-47517 node47517 Zweigstellensteuer node36315 Gewerbesteuer node47517->node36315

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete