Direkt zum Inhalt

Lieferkettengesetz

(weitergeleitet von Sorgfaltspflichtengesetz)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zum 1.1.2023 in Kraft tretendes Gesetz. Das Gesetz heißt offiziell "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten", abgekürzt auch "Sorgfaltspflichtengesetz". Beide Begriffe, "Lieferkettengesetz" und "Sorgfaltspflichtengesetz", werden im Sprachgebrauch benutzt. Das Gesetz ist vom 16.07.2021 und es ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 22.07.2021, S. 2959.

    Aus der Gesetzesbegründung:
    "...Durch dieses Gesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden..."

    Erfasst werden Unternehmen mit mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Mitarbeitern.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Lieferkettengesetz"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Lieferkettengesetz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferkettengesetz-124069 node124069 Lieferkettengesetz node124070 Sorgfaltspflichtengesetz node124070->node124069
    Mindmap Lieferkettengesetz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferkettengesetz-124069 node124069 Lieferkettengesetz node124070 Sorgfaltspflichtengesetz node124070->node124069

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete