direkte Methode
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im Steuerrecht eine Methode, wie der Gewinn eines rechtlich einheitlichen Gesamtunternehmens steuerlich auf seine verschiedenen Niederlassungen (Betriebsstätten) in verschiedenen Ländern aufzuteilen ist, um festzustellen, welches Land welche Gewinne besteuern darf. Die direkte Methode besteht darin, dass jeder Unternehmensteil seinen Gewinn so ermitteln muss, als ob er eine selbstständige Einheit gewesen wäre; der Gewinn soll durch genaue Berechnungen verursachungsgerecht auf die Orte seiner Entstehung verteilt werden. Für deutsches Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht bedeutet die direkte Methode, dass ausländische Unternehmen für ihre dt. Betriebsstätten eine Bilanz aufzustellen haben, in der sie durch Aktivierung und Passivierung der zur Betriebsstätte gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten sowie durch Verbuchung der durch die dt. Betriebsstätten verursachten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben den „Gewinn aus Gewerbebetrieb” unter Beachtung der normalen Vorschriften des EStG (§ 4 I EStG, §§ 5 ff. EStG) zu ermitteln haben (Betriebsstättenbilanz).
Gegensatz: indirekte Methode.
Nach dem OECD-Musterabkommen ist die direkte Methode der indirekten Methode vorzuziehen.