Bundesnotarkammer (BNotK)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz in Berlin.
Aufgaben: Berufsständische Vertretung der Notare auf Bundesebene sowie deren Repräsentation in der Bundesrepublik Deutschland; Erstellung von Gutachten; Aufstellung von Ausbildungsrichtlinien.
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