Bearbeitungsprovision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten bzw. Gebühren, die einmalig für die Bearbeitung eines Kredites erhoben werden. In verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass die von vielen Banken erhobenen Bearbeitungsentgelte für Privatkredite und Unternehmerdarlehen unzulässig sind und nicht bei der Ermittlung des effektiven Zinssatzes einbezogen werden dürfen.
Vgl. auch Kreditkosten.
Vgl. auch Kreditkosten.
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