Fördergrundbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine der Größen zur Berechnung der Eigenheimzulage, welche für Neufälle nach dem 31.12.2005 gestrichen wurde. Bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2003 beläuft sich der Fördergrundbetrag auf maximal 1.250 Euro jährlich.
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