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Heranwachsende

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Begriff v.a. des Jugendstrafrechts für 18 aber noch nicht 21 Jahre alten Personen. Gericht entscheidet bei Heranwachsenden im Einzelfall, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist (§ 105 JGG).

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