Heiratsraten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Heiratshäufigkeiten; Messzahlen zur Darstellung der Eheschließungstätigkeit in einer Bevölkerung.
Arten:
(1) Die allg. oder rohe Heiratsrate (Eheschließungsrate), die als Anzahl der Eheschließungen in einem Jahr, bezogen auf den durchschnittlichen Umfang der Bevölkerung, definiert ist;
(2) altersspezifische Heiratsrate, die als Anzahl der eheschließenden Nichtverheirateten einer bestimmten Altersklasse, bezogen auf den durchschnittlichen Bestand an Nichtverheirateten dieser Altersklasse, festgelegt ist.
Darüber hinaus wird die Heiratstätigkeit durch Heiratstafeln, z.B. für ledige Männer, beschrieben; sie umfassen Abgangsordnungen, bei welchen Abgängen durch Tod und durch Heirat getrennte Wahrscheinlichkeiten zugeordnet sind.
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