freie Wirtschaftslehre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von S. Gesell gegründete Lehre, die Störungen der Konjunktur durch die Einführung von Freigeld (Schwundgeld) und Freiland (Abschaffung des Eigentums an Grund und Boden bei Abführung der Grundrente an den Staat) beseitigen will.
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