Schwundgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Gesell zurückgehender Vorschlag zur Reform des Geldwesens. Die Störungen wirtschaftlicher Aktivitäten durch Horten bzw. Enthorten von Geld sollten dadurch verhindert werden, dass die Banknoten in regelmäßigen Zeitabständen mit gebührenpflichtigen Marken beklebt werden. Der damit verbundene Geldwertschwund (Geldwert) sollte die Geldhaltung genauso wie die Lagerhaltung von Waren mit Kosten belegen. Ziel war eine Stabilisierung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes.
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