Erfüllungsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der dt. Finanzstatistik. Auf seiner Basis werden die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-) Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel einzelne Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzten, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben, d.h. die Ausgaben werden nur dort erfasst, wo sie endgültig anfallen. Die Bereinigung ist notwendig, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Vgl. auch Belastungsprinzip.
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