Koppelungsvorschriften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorschriften, durch die festgelegt wird, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen, d.h. dass die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer an die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer gekoppelt wird.
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