Treuhandwesen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Überschneidungsbereich von Wirtschafts- und Rechtswissenschaften angesiedeltes Gebiet, das sich mit Treuhandschaften beschäftigt. Treuhandwesen fußt nicht auf einer geschlossenen Rechtsgrundlage, sondern wurde vielmehr durch die Wirtschaftspraxis, die Rechtslehre und die Rechtsprechung begründet und fortentwickelt. Gegenstandsbereich ist nicht scharf abgegrenzt.
Wichtigste Inhalte: Verwaltung von Fremdvermögen, Liquidation, Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung, Notgeschäftsführung, Schiedsrichter- und Schiedsgutachtertätigkeit, Vormundschaft, Pflegschaft, Pfandhalterschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Grundstückserwerb für Rechnung Dritter.
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